Herzlich willkommen!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Seniorenzentrum "Haus Elisabeth" in Garrel. Damit Sie einen ersten Eindruck bekommen, laden wir Sie ein, uns auf den folgenden Seiten auf einen Gang durch das Haus zu begleiten.
Besuche in der Einrichtung ab dem 09.11.2020
Im Landkreis Cloppenburg nimmt die Zahl der positiv auf das Coronavirus getesteten Personen stetig zu. Zum Schutz sowohl der Bewohner*innen als auch der Mitarbeiter*innen hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zum Besuchsrecht erlassen:
Ab dem 09.11.2020 wird das Besuchsrecht auf
einen Besucher je Bewohner je Woche beschränkt.
Da auch in vielen Pflegeheimen im Landkreis die Corona-Infektionen derzeit stetig ansteigen, weisen wir ebenfalls darauf hin, dass das Abholen der Bewohner*innen nicht möglich ist (Ausnahmen bei medizinscher Indikation sind weiterhin möglich).
Wir bedauern diese Einschränkung sehr, haben jedoch die Gesundheit aller Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen im Blick und bitten auf Verständnis.
Sollte es trotz Einhaltung aller Hygienevorschriften im Seniorenzentrum Garrel „Haus Elisabeth“ vorkommen, dass ein Fall von Covid-19 auftritt, so sind Besuche nicht mehr zugelassen und die Einrichtung darf von den Bewohner*innen nicht verlassen werden.
Die unten genannten Besuchszeiten gelten weiterhin.
Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher unter den folgenden Telefonnummern an:
Wohnbereich 1: 04474/9404304
Wohnbereich 2: 04474/9404303
Wir haben folgende Besuchszeiten für Sie eingerichtet:
Montags bis Sonntag, sowie an Feiertagen:
Vormittags von 10:00 – 11:30 Uhr
Mittagsruhe
Nachmittags von 15:30 – 17:00 Uhr
Abendruhe
Ausnahmen der regulären Besuchszeit nur nach Vereinbarung!
Vor und während Ihres Besuches ist zu beachten:
- Während des gesamten Besuches ist das Tragen des Mund- und Nasen-Schutzes Pflicht! (Diese bringt der Besucher selbst mit)
- Melden Sie sich an der Schleuse am „blauen Haupteingang“ beim Pflegepersona: Hier weist Sie ein Mitarbeiter in die Hygienevorschriften sowie in die hygienische Händedesinfektion (ein RKI gelistetes Desinfektionsmittel wird von der Einrichtung gestellt) ein und überprüft, ob der Besuch möglich ist.
- Der Besucherfragebogen ist auszufüllen und zu unterschreiben. Diese Daten werden drei Wochen zwecks Rückverfolgung einer möglichen Covid-19-Infektion aufbewahrt.
Die Besuche können nur unter den Folgenden Voraussetzungen stattfinden:
- Der Besucher darf nur alleine zu dem Bewohner (eine Kontaktperson pro Bewohner zur gleichen Zeit).
- Besucher dürfen sich nicht in laufender Quarantäne befinden.
- Besucher dürfen keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion (wie z.B. Husten, Fieber, Fließschnupfen) haben.
- Die Temperaturmessung, sowie die Symptomabfrage finden weiterhin statt.
- Bei allen Besuchern muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
- Mund- und Nasenschutz ist mitzubringen und während des gesamten Besuches zu tragen.
- Auch im Bewohnerzimmer müssen die vereinbarten Hygienevorschriften beachtet werden.
- Der Besucher darf das Bewohnerzimmer nicht verlassen (außer zur Benutzung der Gästetoilette oder um mit einem Bewohner spazieren zu gehen - auch hier muss der Mund- und Nasenschutz getragen werden.)
- In einem Doppelzimmer ist nur ein Besucher zugelassen. Sollten beide Bewohner gleichzeitig Besuch bekommen, kann auf das Besucherzimmer oder den Garten ausgewichen werden.
Wir danken herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre Geduld in dieser außergewöhnlichen Zeit. Für Fragen stehen wir wie gewohnt zur Verfügung. Und weiterhin gilt: Bitte bleiben Sie gesund!