Preisbeispiel für die Dauerpflege
Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen zeigen, wie sich der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil errechnet. Gerne können Sie aber auch einen Termin mit uns vereinbaren, um sich individuell beraten zu lassen.
Frau Meyer ist 79 Jahre alt und lebt allein in ihrer Wohnung. Sie ist durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in den Pflegegrad 3 eingestuft worden. Frau Meyer bekommt zwei Mal täglich Besuch von der Sozialstation (ambulanter Dienst), die ihr morgens und abends bei der Grundpflege behilflich ist. Es fällt Frau Meyer in der letzten Zeit zunehmend schwerer, sich für den Rest des Tages allein zu versorgen. Besuche und Einkaufsgänge überlässt sie schon seit längerem den helfenden Nachbarn und Familienangehörigen, die sie zwar abends und am Wochenende gerne besuchen, aber ansonsten berufstätig sind und somit wenig Zeit haben. In der Nacht muss Frau Meyer häufiger zur Toilette und hat dabei zunehmend Sorge zu stürzen, da sie des Öfteren unter Schwindel leidet. Frau Meyer würde gern einen Platz im Altenpflegeheim beziehen, da sie dort rund um die Uhr Ansprechpartner hätte, die ihr helfend zur Seite stehen. Ebenso wünscht sich Frau Meyer mehr soziale Kontakte, die sie im Seniorenzentrum Garrel „Haus Elisabeth“ hätte. Denn dort kennt sie bereits einige der Bewohner von früher.
Deshalb beantragt Frau Meyer bei ihrer Pflegekasse eine Anerkennung von Dauerpflege. Den zugesandten Antrag der Kasse füllt Frau Meyer mit ihrem Hausarzt aus und schickt ihn unterschrieben an die Pflegekasse zurück. Da Frau Meyer in den Pflegegrad 3 eingestuft ist und der Hausarzt ihr bescheinigt, dass ihr persönlicher Hilfebedarf eines stationären Daueraufenthaltes in einer Altenpflegeeinrichtung bedarf, bewilligt die Kasse den Antrag.
Da das Seniorenzentrum Garrel „Haus Elisabeth“ ein Zimmer frei hat, kann Frau Meyer kurzfristig dort einziehen. Die Mitarbeiter des Seniorenzentrums helfen ihr dabei, einige persönliche Möbel aus der alten Wohnung abzuholen. Außerdem unterstützen die Verwaltungsmitarbeiter bei allen behördlichen Angelegenheiten.
Folgende monatliche Kosten entstehen für Frau Meyer in einem Einzelzimmer:
Sind die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (laufende Einkünfte und Vermögen) und dem Zuschuss durch die Pflegeversicherung abzudecken, besteht die Möglichkeit, öffentliche Mittel beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. Die Mitarbeiter des Seniorenzentrums Garrel stehen dabei hilfreich zur Seite.